Der Klimawandel und seine Auswirkungen

Internationale, Schweizer und landwirtschaftliche Klimapolitik

Mit dem Abkommen von Paris setzte sich die internationale Staatengemeinschaft das Ziel, die durchschnittliche globale Erwärmung im Vergleich zur vorindustriellen Zeit auf deutlich unter 2 °C zu begrenzen. Damit strebt man einen maximalen Temperaturanstieg von 1,5 °C an. In Artikel 2 des Abkommens ist festgehalten, dass der Klimaschutz die Lebensmittelproduktion nicht grundsätzlich beeinträchtigen darf. Die Schweiz hat das Abkommen von Paris am 6. Oktober 2017 ratifiziert und sich damit ein Reduktionsziel von minus 50 % bis 2030 gegenüber 1990 gesetzt. Mit der Abstimmung vom 13. Juni 2023 hat das Schweizer Volk beschlossen, die Treibhausgasemissionen der Schweiz bis 2050 auf netto null zu senken.

In Anbetracht der zahlreichen komplexen biogenen Prozesse, die nur schwer beziffer- und beeinflussbar sind, sieht das Gesetz keine spezifischen Ziele für die Landwirtschaft vor.

So hat insbesondere das Konsummuster einen grossen Einfluss auf die produktionsbezogenen Emissionen. Um diesen Zusammenhängen Rechnung zu tragen, beinhaltet die Klimastrategie Landwirtschaft und Ernährung der Ämter BLW, BLV und BAFU drei sich ergänzende Ziele:

  • Die inländische landwirtschaftliche Produktion soll mindestens 50 % zum Nahrungsmittelbedarf der Bevölkerung in der Schweiz beitragen und dabei das standortabhängige Produktionspotenzial sowie die Tragfähigkeit der Ökosysteme berücksichtigen.
  • Die Ernährung soll den Empfehlungen der Schweizer Lebensmittelpyramide entsprechen und der Treibhausgas-Fussabdruck der Ernährung pro Kopf im Vergleich zu 2020 um zwei Drittel reduziert werden.
  • Schliesslich sollen die Treibhausgasemissionen der landwirtschaftlichen Produktion im Inland gegenüber 1990 um mindestens 40 % verringert werden.

Um diese Ziele zu erreichen, beinhaltet der zweite Teil des Aktionsplans 42Massnahmen (25 bereits eingeleitet und 17 neue). Diese Massnahmen betreffen sowohl die Konsummuster, beispielsweise mit der Klimakennzeichnung, aber auch den Food Waste, die Handelsbeziehungen, die Produktion und die EnergieQ29.

Klimastrategie des Bundes

Der Schweizer Bauernverband begrüsst die Einbindung der gesamten Wertschöpfungskette, stellt aber fest, dass die Konsumierenden nur wenig in die Pflicht genommen werden.

In der AgrarpolitikAP22+ ist derzeit vorgesehen, bis 2030 den Kauf von elektrischen Motormähern sowie von Traktoren ohne fossile Energien zu unterstützen. Über die Direktzahlungen werden Produktionssystembeiträge angeboten, die beispielsweise die Bedeckung des Bodens sowie die schonende Bodenbearbeitung fördern oder die Nutzungsdauer der Kühe verlängern.

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