Integrierter Pflanzenschutz

Begriff Definition
Integrierter Pflanzenschutz

Es gilt der Grundsatz, dass chemische Bekämpfungsmassnahmen erst in Betracht gezogen werden, wenn präventive und nicht-chemische Methoden allein keinen ausreichenden und wirtschaftlich tragbaren Schutz der Kulturen vor Schadorganismen bieten können.

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