Frage 5: Wie steht es um das Tierwohl in der Schweizer Landwirtschaft?

Die Schweizer Nutztierhaltung ist bekannt für ihre besonders hohen Tierwohlstandards. Wir gehören weltweit zu den Ländern mit den strengsten Tierschutzvorschriften. Bei uns sind sehr viele Bereiche geregelt:

  • Anforderungen an die Ausbildung der Tierhalter
  • Vorschriften um sicherzustellen, dass die Haltung den Bedürfnissen den Tieren entspricht bezüglich Platzbedarf, Einstreu, Auslauf, Lärm, Licht oder Fütterung
  • Schmerzhafte Eingriffe nur mit Betäubung
  • Geregelter Vollzug und Kontrollmechanismen
  • maximale Transportzeiten
  • gesetzliche Höchstbestände pro Betrieb bei Geflügel und Schweinen. So darf z. B. ein Stall für Legehennen maximal 18’000 Tiere beherbergen. Bei Mastschweinen ist die maximale Anzahl pro Betrieb bei 1500 Tieren und bei Zuchtsauen bei 250 Tieren.

Speziell bei uns sind neben den strengen Grundanforderungen die

Klicke hier, um mehr über die Schweizer Tierhaltung zu erfahren: Fokus «So leben unsere Nutztiere»

Dank Tierwohlprogrammen haben die meisten Schweine einen Aussenbereich.

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Schweizer Bauernverband
Laurstrasse 10
5201 Brugg

Telefon 056 462 53 15
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