Solaranlagen
Die Landwirtschaft besitzt dank ihren grossen Dachflächen auf Ökonomiebauten ein erhebliches Potenzial zur Herstellung von Strom aus Sonnenlicht.
Warum soll die Landwirtschaft Solaranlagen bauen?
Die Landwirtschaft besitzt dank ihren grossen Dachflächen auf Ökonomiebauten ein erhebliches Potenzial zur Herstellung von Strom aus Sonnenlicht. Bereits heute existieren auf rund 9'900 landwirtschaftlichen Gebäuden Photovoltaikanlagen, die 2021 insgesamt 560 MW/a erneuerbare Energie produzierten. Damit trägt die Landwirtschaft nicht nur zur Energiewende, aber auch zur aktuell besonders wichtigen Versorgungssicherheit der Schweiz bei.
Ein Teil der erneuerbaren Energie verbrauchen die Landwirtschaftsbetriebe selbst, beispielsweise für Melkmaschinen, die Belüftung von Ställen und Heustöcken oder für das Heizen von Gewächshäusern.
Neben den Dachflächen für Photovoltaikanlagen nimmt das Interesse an Agri-Photovoltaik (Agri-PV) zu. Darunter sind Solaranlagen zu verstehen, deren Schutzwirkung den darunter gepflanzten Kulturen nützt. Dabei entstehen Vorteile nicht nur durch die Energieherstellung, sondern auch für die landwirtschaftliche Produktion, wobei das grösste Potenzial prioritär in Kombination mit Dauerkulturen wie Beeren und Obst besteht.
Wo liegen die Herausforderungen in der Raumplanung?
Obwohl die rechtlichen Rahmenbedingungen in der Raumplanung eine gute Voraussetzung bieten, existiert weiterhin ein bedeutsames Potenzial für den Bau von Photovoltaikanlagen auf Dachflächen. So können diese grundsätzlich unkompliziert ohne Baubewilligung gebaut werden. Die bisherige Herausforderung lag eher bei der Rentabilität der Anlagen. Insbesondere schlagen die Netzanschlusskosten bei abgelegenen Betrieben zu Buche. Dennoch, wegen des steigenden Strompreises in der aktuellen Energiekrise nehmen die Investitionstätigkeiten in neue Anlagen zu.
Die raumplanerisch wohl grösste Herausforderung für die Landwirtschaft stellen Freiflächenanlagen dar. So wurde mit der Energiekrise die Forderung laut, dass auf offenen Feldern grosse Solarkraftwerke installiert werden sollen. Damit verbunden wären Einschränkungen für die landwirtschaftliche Produktion und letztlich der Verlust von wertvollem Kulturland, welches in der Schweiz bereits knapp ist.
Gesetzestext
1 In Bau- und in Landwirtschaftszonen bedürfen auf Dächern oder Fassaden genügend angepasste Solaranlagen keiner Baubewilligung … Solche Vorhaben sind lediglich der zuständigen Behörde zu melden.
Gesetzestext voraussichtlich ab 2025 (wenn das Energiegesetz verabschiedet wird)
2 Solaranlagen, die sich innerhalb von landwirtschaftlichen Nutzflächen befinden, gelten als standortgebunden, wenn sie:
a.
neben der Stromproduktion die landwirtschaftlichen Interessen nicht beeinträchtigen und Vorteile für die landwirtschaftliche Produktion bewirken; oder
b.
landwirtschaftlichen Versuchs- und Forschungszwecken dienen.
Verordnungstext
1 Solaranlagen … können ausserhalb der Bauzonen insbesondere dann standortgebunden sein, wenn sie:
a. optisch eine Einheit bilden mit Bauten oder Anlagen, die voraussichtlich längerfristig rechtmässig bestehen;
b. …; oder
c. in wenig empfindlichen Gebieten Vorteile für die landwirtschaftliche Produktion bewirken oder entsprechenden Versuchs- und Forschungszwecken dienen.
Wie könnten die Rahmenbedingungen verbessert werden?
Während für Dachflächen bereits gute rechtliche Grundlagen existieren, bräuchte es zukünftig eine ähnliche Regelung für Fassaden und andere bauliche Anlagen in der Landwirtschaft. In der 2022 revidierten Verordnung wurde unter Art. 32c Abs. 1 Bst. a dafür ein Fenster geöffnet. Ebenfalls wurde für die Agri-PV unter Bst. c eine Grundlage geschaffen. Allerdings sind die Voraussetzungen für eine Bewilligung hoch und schlussendlich wird die Vollzugspraxis zeigen, ob eine weitere Flexibilisierung insbesondere für Beeren- und Obstanlagen erforderlich ist oder nicht.
Bessere Rahmenbedingungen braucht es auch für den Schutz des wertvollen Kulturlandes vor dem Bau von Freiflächenanlagen. Insbesondere auf der landwirtschaftlichen Nutzfläche und auf ertragreichen Alpweiden müssen freistehende Photovoltaikanlagen die Ausnahme bleiben und klare Voraussetzungen erfüllen. Priorität hat weiterhin das enorme Potenzial im Siedlungsgebiet, auf Dächern, Fassaden sowie auf unproduktiven Flächen.
Welche Verbesserungen bringt die zweite Revision des Raumplanungsgesetzes in Bezug auf Solaranlagen?
Man muss wissen, dass das Raumplanungsgesetz, wie andere sektorale Gesetze auch, durch Bestimmungen in anderen sektoralen Gesetzen geändert werden kann. Wenn der Mantelerlass verabschiedet wird, wird das Energiegesetz Art. 24bis um einen Absatz ergänzen: Solaranlagen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen gelten als zweckgebundene Bauten, wenn sie die Landwirtschaft nicht beeinträchtigen und sich positiv auf die landwirtschaftliche Produktion auswirken oder wenn sie der landwirtschaftlichen Forschung und Prüfung dienen.
Eine weitere erfreuliche Verbesserung ist, dass Flächen mit Anlagen, die nach Art. 32c zulässig sind, nicht mehr von der landwirtschaftlichen Nutzfläche und damit von den Direktzahlungen ausgeschlossen sind. Dies gilt auch für Gewächshäuser und Tunnel.
Nachgefragt bei Urban Schwager aus Balterswil TG
Wie sieht die Energieproduktion mit den Solaranlagen auf dem Betrieb aus?
Die Idee kam mit der Möglichkeit, uns für die KEV (Kostendeckende Einspeisevergütung zur Förderung der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien) anzumelden. Jedoch gab es bei der KEV eine lange Warteliste und wir bangten bereits, ob wir die Vergütung noch erhalten würden. Letztendlich konnten wir 2013 die PV-Anlage mit der KEV doch noch auf dem Rindvieh- und Legehennenstall installieren und sie 2016 erweitern. Diese Anlagen speisen pro Jahr rund 200'000 kWh in das Netz ein und können ca. 40 Haushalte mit Solarstrom versorgen. Im Jahr 2020 war für uns daher klar, dass wir beim Neubau der Remise in eine weitere PV-Anlage investieren, dieses Mal mit der Unterstützung einer Einmalvergütung. Nun können wir zusätzlich den grössten Teil des eigenen Stromverbrauchs abdecken.
Welche Herausforderungen gibt es bei der Energieproduktion?
Die Installation der Anlagen auf den verschiedenen Gebäuden war weniger herausfordernd als die Erschliessung für den Abtransport des Stroms. Um den Anschlusspunkt zu erreichen, hätte ich zwei Parzellen durchqueren müssen, die nicht mir gehören. Die eine davon gehört einer Erbengemeinschaft, mit der sich die Verhandlungen schwierig gestalteten. Daher entschied ich mich, einen anderen Weg zum Trafo (Transformator) zu wählen. Dadurch wurde der Weg zwar länger, dafür musste ich nur mit einer Person verhandeln. So fand ich eine schlanke und relativ schnelle Lösung.
Zudem beschäftigte mich, dass der Legehennenstall aufgrund der Lüftung, Fütterung und Eiersammlung abhängig von Netzstrom ist. Da der Strom der PV-Anlage ebenfalls an das Netz gekoppelt ist, habe ich für den Fall eines Stromausfalls oder Blackouts einen Zapfwellengenerator gekauft. Dafür musste ich zusätzliche Installationen vornehmen, um den Kreislauf mit dem Netzstrom unterbrechen und auf den Notbetrieb mit dem Generator umschalten zu können.
- Urban und Justyna Schwager und ihre vier Kinder
- IP-Suisse-Produktion
- 31 ha LN (20 ha Natur- und Kunstwiesen, 6-8 ha Silomais, 2-4 ha Getreide)
- 60 Mastrinder, 10’000 Legehennen
- PV-Anlage mit 210 kWp (KEV) und 40 kWp (Einmalvergütung)
- Arbeitskräfte: Betriebsleiter, Justyna Schwager in Teilzeit, ein Lernender, ein älterer Mann in Teilzeitan-stellung (40-45%) zur Unterstützung bei den Legehennen
Kontaktperson
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