Lagerung, Verarbeitung und Verkauf hofeigener Produkte
Die Lagerung, die Verarbeitung und der Verkauf von hofeigenen Produkten bilden nach wie vor für viele Betriebe einen integralen Bestandteil ihrer Tätigkeiten und Einkommen.
Was bedeutet «Lagerung, Verarbeitung und Verkauf hofeigener Produkte»?
Bauernfamilien produzieren nicht nur Rohstoffe auf ihren Betrieben. Seit jeher haben sie auch einen Teil der Produkte weiterverarbeitet, gelagert und verkauft. Für einen Teil der Landwirtschaftsbetriebe sind diese Tätigkeiten je nach Betriebsausrichtung und Spezialisierung auch heute noch von Bedeutung. Bei der Lagerung betrifft dies beispielsweise das Raufutter für die Tiere oder die Kartoffeln und Äpfel für die menschliche Ernährung. Auch die Verarbeitung insbesondere zur Haltbarmachung der eigenen Produkte wie Käsen auf der Alp oder das Keltern von Wein gehört traditionell zur Landwirtschaft. Schliesslich wollen die betriebseigenen Produkte verkauft werden, sei es an den Grosshandel, an das regionale Gewerbe oder direkt an einzelne Kunden im Hoflädeli.
Warum soll die Landwirtschaft Bauten und Anlagen für die Lagerung, die Verarbeitung und den Verkauf hofeigener Produkte bauen?
Die Lagerung, die Verarbeitung und den Verkauf bilden nach wie vor für viele Betriebe einen integralen Bestandteil ihrer Tätigkeiten und Einkommen. Während die Erlöse aus den Rohstoffen für ein Schweizer Einkommen oft nicht ausreichen, kann insbesondere Direktverkauf zusätzliche Wertschöpfung und bezahlte Arbeit generieren. Die Weinbranche ist dafür ein erfolgreiches Beispiel, wo die Weinbauern oft selbst vom Anbei bis zur Vermarktung beteiligt sind. Um die Vielfalt der Betriebe langfristig zu erhalten ist es daher wichtig, dass Bauten wie Kartoffellager oder Hofläden auf Landwirtschaftsbetrieben gebaut werden können.
Verordnungstext
2 Zonenkonform sind zudem Bauten und Anlagen, die der Aufbereitung, der Lagerung oder dem Verkauf landwirtschaftlicher oder gartenbaulicher Produkte dienen, wenn:
a. die Produkte in der Region und zu mehr als der Hälfte auf dem Standortbetrieb oder auf den in einer Produktionsgemeinschaft zusammengeschlossenen Betrieben erzeugt werden;
b. die Aufbereitung, die Lagerung oder der Verkauf nicht industriell-gewerblicher Art ist; und
c. der landwirtschaftliche oder gartenbauliche Charakter des Standortbetriebs gewahrt bleibt.
Wo liegen die Herausforderungen in der Raumplanung?
Dass die Lagerung, die Verarbeitung und der Verkauf der hofeigenen Produkte auf dem Betrieb gehören, ist unbestritten. Aus wirtschaftlichen Gründen ist es allerdings nicht mehr zielführend, dass jeder Betrieb aufwändige Bauten und Anlagen nur für seine hofeigenen Produkte erstellt. Ernteschwankungen und Skaleneffekte verlangen, die Kräfte zu konzentrieren und die Produkte aus der Region gemeinsam zu lagern, zu verarbeiten und zu verkaufen.
Anstatt auf jedem Betrieb einen kleinen Hofladen für wenige Produkte zu bauen ist es auch aus raumplanerischer Sicht sinnvoll, das Angebot auf geeigneten Höfen zu bündeln. Ähnlich wie bei den Biogasanlagen oder bei der inneren Aufstockung stellt sich die Frage, wo die Grenze zu ziehen ist. Dafür existieren im Agrar- und Raumplanungsrecht diverse Limite, die sich mehrheitlich bewährt haben.
Wie könnten die Rahmenbedingungen verbessert werden?
Das Landwirtschaftsgesetz wie auch die Raumplanungsverordnung zählen die Lagerung, die Verarbeitung und den Verkauf hofeigener Produkte zur Landwirtschaft. Entsprechend können dafür Bauten und Anlagen zonenkonform erstellt werden, sofern sie mehrheitlich Produkte vom Standortbetrieb oder von Nachbarbetrieben lagern, verarbeiten oder verkaufen. Damit dies weiterhin unkompliziert möglich bleibt, dürfen diese zonenkonformen Tätigkeiten keinesfalls mit den nichtlandwirtschaftlichen Nebenbetrieben verglichen werden. Selbst wenn der Betriebszeig einen gewerblichen Eindruck macht, handelt es sich nach wie vor um eine zonenkonforme landwirtschaftliche Tätigkeit. Dafür braucht es keine Gesetzesanpassung, aber ein Bekenntnis der Behörden im Vollzug.
Welche Verbesserungen bringt die zweite Revision des Raumplanungsgesetzes in den Bereichen Lagerung, Verkauf und Verarbeitung hofeigener Produkte?
In den Bereichen Lagerung, Verkauf und Verarbeitung hofeigener Produkte gab es keine Änderungen. Das geltende Gesetz reicht aus.
Nachgefragt bei Martin Born aus Aarwangen BE
Was ist Ihre Motivation, einen Hofladen zu betreiben?
Vor gut 40 Jahren lancierte meine Mutter mit anderen Landfrauen aus dem Dorf einen Markt in Aarwangen. Vor 20 Jahren richteten wir zusätzlich einen Hofladen auf dem Betrieb ein. Für meine Familie war und ist der Direktverkauf ein wichtiger Betriebszweig, denn wir im Laufe der Jahre ausgebaut haben.
Was waren Ihre Überlegungen für die Investition in den Hofladen?
Unser erster Hofladen stand vor dem Spycher und im Winter mussten wir die Produkte in einem Container unterbringen. Vor drei Jahren sagten wir uns „Jetzt muess öbis gah“ und wir beschlossen, uns auf die Direktvermarktung zu konzentrieren. Wir gaben die Mastsauen auf, nutzen nun die Räumlichkeiten als Verarbeitungsraum und installierten darin die Heizung aus dem Spycher, so dass dort Platz für den Hofladen frei wurde.
Mit dem Heizungsraum im Spycher gewannen wir einen guten, auch wenn ein bisschen versteckten, Standort für den Hofladen beim Wohnhaus. Dadurch haben wir Kontakt mit unseren Stammkundinnen und Stammkunden, was wir sehr schätzen. Eine weitere Möglichkeit wäre gewesen, den Hofladen weiter entfernt von unserem Betrieb an der befahrenen Strasse aufzustellen. Dort wäre jedoch das Risiko für Diebstähle höher und wir müssten den Hofladen bedienen. Unser Ziel war es jedoch, den Hofladen mit dem bisherigen Produkteangebot als Selbstbedienungsladen weiterzuführen.
Wie erlebten Sie den Prozess von der Idee bis zum fertigen Hofladen?
Beim letzten Bauprojekt gaben wir die Baubewilligung noch selbst ein. Dieses Mal holte ich mir Unterstützung von der GLB (Genossenschaft für landwirtschaftliches Bauen). Das Projekt ist nicht besonders komplex, aber die Anforderungen an die Pläne und Zusatzeingaben sind gestiegen. Da gab ich es lieber in geübte Hände. Das Baugesuch verlief ohne weitere Probleme, obwohl es eine Weile dauerte, bis wir die Bewilligung erhielten. Wir gaben das Baugesuch im Januar 2021 ein und erhielten im April 2021 die Bewilligung. Den Hofladen haben wir im Frühling 2022 eröffnet.
Wie zufrieden sind Sie mit dem Direktverkauf?
Es läuft gut. Wir können unsere hofeigenen Produkte verkaufen, sowie ergänzend Produkte aus der Region. Die Hälfte der Fleischprodukte und alles Saisongemüse vermarkten wir über den Direktverkauf. Zudem beliefern wir zwei Restaurants, sowie eine Kita und Verkaufsläden der Umgebung und besuchen regelmässig den Markt in Aarwangen.
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