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Bodenabhängige Produktion und Bewirtschaftung

Bei dieser Produktion steht die Bewirtschaftung des Kulturlandes im Zentrum. Sie erfordert eine Reihe von baulichen Infrastrukturen. Dazu gehören Feldwege, Drainagen, Lager für Futter und Gülle, Maschinenunterstände, Waschplätze aber auch Ställe und Ausläufe für raufutterverzehrende Tiere wie Milch- und Mutterkühe, Schafe, Ziegen und Pferde.

Was bedeutet «bodenabhängige Produktion und Bewirtschaftung»?


Im Zentrum der landwirtschaftlichen Tätigkeit steht die Produktion von Lebensmitteln durch die Bewirtschaftung des Kulturlandes durch Tierhaltung und Pflanzenbau. Im Gegensatz zur bodenunabhängigen Produktion muss der betreffende Landwirtschaftsbetrieb bei der bodenabhängigen Produktion über den geeigneten Boden verfügen. Er ist damit örtlich an die «Scholle» gebunden.

Gemäss Bundesverfassung (Art. 104) muss die multifunktionale Landwirtschaft neben der Lebensmittelproduktion auch die Landschaftspflege und die Offenhaltung des Kulturlandes sicherstellen. Diese Koppelprodukte wie auch die bodenabhängige Lebensmittelproduktion stellen Bauernfamilien durch die Bewirtschaftung des Kulturlandes sicher.

Warum soll die Landwirtschaft Bauten und Anlagen für die bodenabhängige Produktion und Bewirtschaftung bauen?

Sei es für die Lebensmittelproduktion oder zur Erfüllung der weiteren Funktionen: Die Bewirtschaftung des Kulturlandes erfordert eine Reihe von baulichen Infrastrukturen. Dazu gehören beispielsweise Feldwege, Drainagen, Lager für Futter und Gülle, Maschinenunterstände, Umschlag- und Waschplätze aber auch Ställe und Ausläufe für raufutterverzehrende Tiere wie Milch- und Mutterkühe, Schafe, Ziegen und Pferde.

Gesetzestext

Art. 16a

1 Zonenkonform sind Bauten und Anlagen, die zur landwirtschaftlichen Bewirtschaftung oder für den produzierenden Gartenbau nötig sind. Vorbehalten bleibt eine engere Umschreibung der Zonenkonformität im Rahmen von Artikel 16 Absatz 3.

Gesetzestext voraussichtlich ab 2025

Art. 15

4 bis Die Kantone können bei Ein- und Umzonungen Gebiete in Bauzonen bezeichnen, in denen die Geruchsbestimmungen weiterhin der ursprünglichen Nutzung entsprechen, sodass bestehende landwirtschaftliche und gewerbliche Betriebe erhalten und erneuert sowie auch zugunsten des Tierwohls angepasst werden können.

Art. 16

4 In Landwirtschaftszonen hat die Landwirtschaft mit ihren Bedürfnissen Vorrang gegenüber nicht landwirtschaftlichen Nutzungen.

Wo liegen die Herausforderungen in der Raumplanung?

Die gesellschaftlichen Erwartungen an das Tierwohl, an die Sicherheit und die Wirtschaftlichkeit der Betriebe erfordern eine kontinuierliche Modernisierung der landwirtschaftlichen Bauten und Anlagen. Dies gilt für die gesamte Landwirtschaft. Aber da die bodenabhängige Produktion neben Ökonomiebauten auch umfassende Infrastrukturen benötigt, erfordert der Strukturwandel grosse Investitionen in zeitgemässe Bauten und Anlagen. Dabei entstehen Zielkonflikte mit Schutzinteressen oder mit Freizeit- und anderen Nutzungen, die in der Landwirtschaftszone stattfinden.

Wie könnten die Rahmenbedingungen verbessert werden?

Im Raumplanungsgesetz ist die Zonenkonformität der für die bodenabhängige Produktion und für die Bewirtschaftung des Kulturlandes notwendigen Bauten und Anlagen in Art. 16 Abs. 1 gut verankert.

Nichtsdestotrotz kämpft die Landwirtschaft zunehmend mit langen und teuren Bewilligungsverfahren. Mit den schnellen Veränderungen in der Natur, auf dem Markt und in der Politik können Landwirtschaftsbetriebe nur Schritt halten, wenn sie sich dynamisch anpassen können. Dies ist insbesondere bei Innovationen und in Bezug auf die überbordenden Schutzinteressen ein grosses Problem. Besonders akzentuiert sich dieses bei den Lärm- und Geruchsemissionen, welche zwangsläufig mit der Landwirtschaft verbunden sind, jedoch wegen Einsprachen die Existenz eines Betriebes gefährden können.

Daher gilt es, die Rechtsunsicherheit und die Kalkulierbarkeit von Bewilligungsentscheiden zu verbessern. Bei den Immissionen sind ausserhalb Bauzone die Einsprachemöglichkeiten zu begrenzen und Geruchsüberlagerungszonen zu schaffen Das verringert Kosten und Risiken und verbessert folglich Innovation, Tierwohl, Sicherheit und Wettbewerbsfähigkeit.

Welche Verbesserungen bringt die zweite Revision des Raumplanungsgesetzes in Bezug auf die bodenabhängige Produktion?

Zwei neue Bestimmungen stärken die Stellung der Landwirtschaft in der Landwirtschaftszone. Die erste, Art. 16 Abs. 4, garantiert den Vorrang der Landwirtschaft und ihrer Bedürfnisse in der Landwirtschaftszone. Die zweite, Art. 15 Abs. 4bis, gibt den Kantonen die Möglichkeit, "Geruchszonen" zu bezeichnen, in denen die Bestimmungen über die Geruchskonzentration der ursprünglichen Nutzung der Zone entsprechen. Diese Bestimmung ist besonders wichtig, wenn eine Einteilung in eine Bauzone oder eine Nutzungsänderung vorgenommen wird, und bietet dem Landwirt Rechtssicherheit.

Nachgefragt bei Olivier Robatel aus Torny-le-Grand FR

Vincent Boillat

Warum bauten Sie einen neuen Stall?

Früher hielten wir 40 Milchkühe in einem Anbindestall im Dorf sowie die Kälber und Aufzuchttiere an verschiedenen Standorten. Aus Tierschutzgründen gab es Investitionsbedarf. Wir wollten aber generell das Tierwohl und die Arbeitseffizienz verbessern und alle Tiere am gleichen Standort halten können.

Wir waren der Meinung, dass diese Investition schnell getätigt werden müsste und wir nicht abwarten sollten, bis wir älter sind. Ausserdem verbesserte sich die Marktsituation bei der Milch und der Milchpreis stieg. Für mich ergab sich so auch die Gelegenheit, die Herde zu vergrössern und dafür den Ackerbau anzupassen. Ich bin eher der Tierhalter als der Ackerbauer.

Wie sind Sie vorgegangen?

Wir besuchten verschiedene Milchviehbetriebe, um von den Erfahrungen anderer zu lernen. Den neuen Stall wollten wir in der Nähe des Wohnhauses bauen. Der kantonale Beratungsdienst unterstützte uns bei der Realisierung. Wir klärten die Finanzierung ab und stellten Gesuche für verschiedene Förderinstrumente des Bundes.

Ein Ingenieurbüro in Romont realisierte das Projekt. Es unterstützte uns auch bei der Bewilligung. Nach dem Vorprüfungsgesuch reichten wir die Bewilligung im Sommer 2017 ein und hatten glücklicherweise keine Einsprachen. Im Jahr 2019 konnten die Kühe einziehen.

Wie beurteilen Sie heute den Bau des neuen Milchviehstalls?

Wir hatten Glück, dass die Bewilligung innerhalb von vier Monaten vorlag und wir keinen Einsprachen hatten. Durch unseren Betriebsstandort ausserhalb des Dorfes gab es kein Konfliktpotenzial mit Anwohnenden. Das ist nicht selbstverständlich!

  • Olivier und Virginie Robatel und ihre zwei Kinder
  • ÖLN-Betrieb
  • 45 ha (30 ha Kunstwiesen und Dauergrasland, 10 ha Silomais und 5 ha Futterweizen)
  • Milchproduktion und Pouletmast (80 Holstein-Kühe, 60 Kälber und Aufzuchttieren, 4’500 Mastpoulets)
  • PV-Anlage mit mehr als 400’000 kW
  • Arbeitskräfte: Frau Robatel in Teilzeit, dazu Vater und Kollege als Aushilfen

Kontaktperson

Bei Fragen wenden Sie sich an die zuständige Fachperson:

Marion Zufferey
Marion ZuffereyMitarbeiterin Raumplanung und BerglandwirtschaftDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

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