Biogasanlagen
In dieser werden Hofdünger und andere Nebenprodukte zu Strom und hochwertigem Dünger umgewandelt.
Diese Anlagen haben spezielle Regelungen für die Erstellung.
Was sind Biogasanlagen?
In landwirtschaftlichen Biogasanlagen vergären vor allem Hofdünger aber auch andere Biomasse. Dabei entsteht Biogas für die Produktion von erneuerbarer Energie. Meistens landet das gewonnene Gas vor Ort in einem Blockheizkraftwerk zur Strom- und Wärmeerzeugung. Andere Biogasanlagen bereiten das gewonnene Gas zu Biomethan auf und speisen es ins Erdgasnetz ein. Als Nebenprodukt entsteht ein als Gärrest bezeichneter Dünger.
Warum soll die Landwirtschaft Biogasanlagen bauen?
Die erneuerbare Energie aus Biogasanlagen reduziert den Bedarf an nichterneuerbaren fossilen Energieträgern. Damit leisten landwirtschaftliche Biogasanlagen einen bedeutenden Beitrag zur Versorgungssicherheit. Zudem reduziert die Vergärung von Gülle die Methan- und Geruchsemissionen.
Weiter erhöhen Biogasanlagen nicht nur die Lagerkapazität von Hofdünger, sondern es entsteht durch die Vergärung der Gülle ein hochwertiger Dünger, dessen Nährstoffe für die Pflanzen besser verfügbar sind. Auf die Felder ausgebracht düngt dieser die Pflanzen und spart damit importierten Kunstdünger. Biogasanlagen sind folglich eng mit der Landwirtschaft verknüpft.
Schliesslich tragen Biogasanlagen auch zur Versorgungssicherheit bei. Je mehr Energie die Schweiz selbst produziert, desto weniger ist sie von Importen und den politischen Situationen anderer Länder abhängig.
Neben diesen Vorteilen für die Umwelt und die Versorgungssicherheit ist die Biogas- und Energieproduktion eine wichtige und zukunftsorientierte ergänzende Einkommensquelle für den Landwirtschaftssektor.
Gesetzestext voraussichtlich ab 2025
1bis Bauten und Anlagen für die Gewinnung und den Transport von Energie aus Biomasse oder für damit im Zusammenhang stehende Kompostanlagen sind auf einem Landwirtschaftsbetrieb zonenkonform und unterliegen nicht der Planungspflicht, wenn:
a. die verarbeitete Biomasse einen engen Bezug zur Land- oder Forstwirtschaft des Standortbetriebes oder von Betrieben in der Umgebung hat;
b. Substratmengen von jährlich höchstens 45 000 Tonnen genutzt werden; und
c. die Bauten und die Anlagen nur zum bewilligten Zweck verwendet werden.
Wo liegen die Herausforderungen in der Raumplanung?
Die Veredelung von Biomasse ist an sich keine Urproduktion von Lebensmitteln. Vielmehr geht es um die Weiterverarbeitung von Nebenprodukten und die Optimierung von Nährstoffkreisläufen. Daher stellt die Raumplanung in Frage, ob Biogasanlagen in der Landwirtschaftszone am richtigen Ort sind und bewilligt werden sollen.
Zudem werden Gärsubstrate wie etwa Lebensmittelabfälle auch von ausserhalb der Landwirtschaft verwendet, um die Energieproduktion zu optimieren. Grössere Biogasanlagen erfordern zudem eine überbetriebliche Verwendung von Gülle und Co-Substraten, wodurch eine Biogasanlage aus Sicht der Kritiker einen gewerblichen Charakter erhalten könne.
Schliesslich gehen Biogasanlagen mit Anschlüssen ans Strom-, Gas- und Wärmeleitungsnetz einher. Diese Anlagen zum Transport der Energie verbinden die Landwirtschaftsbetriebe mit dem Siedlungsgebiet. Die Bewilligung solcher Anschlüsse ist in der Raumplanung umstritten.
Obwohl Biogasanlagen gemäss Raumplanungsgesetz von den Kantonen als zonenkonform bewilligt werden könnten, sind die Hürden im Bewilligungsverfahren sehr hoch. Viele Projekte können nicht oder erst nach kostspieligen Bewilligungsverfahren und jahrelanger Unsicherheit realisiert werden. Dies bremst die Anstrengungen der Landwirtschaft zu den Klimazielen und zur Verbesserung der Nachhaltigkeit der Lebensmittelproduktion.
Wie könnten die Rahmenbedingungen verbessert werden?
Die Zonenkonformität von Biogasanlagen wird im geltenden Raumplanungsgesetz sehr schwammig formuliert. Eine einfache Anpassung des bestehenden Artikels 16a Absatz 3 RPG könnte die Zonenkonformität verdeutlichen. Auf formelle Planungsverfahren könnte verzichtet werden. Die Kantone und Gerichte hätten mehr Klarheit, ihre Bewilligungsverfahren würden beschleunigt und vereinfacht und die Planungssicherheit der Landwirtschaft erhöht.
Gleichzeitig sollten im Raumplanungsgesetz neben den Biogasanlagen auch die Anlagen für den Anschluss an Netzinfrastrukturen und den Transport der Energie ins Siedlungsgebiet explizit als zonenkonform erklärt werden. Damit würde der Weg für eine nachhaltigere Lebensmittel- und Energieproduktion geebnet.
Welche Verbesserungen bringt die zweite Revision des Raumplanungsgesetzes in Bezug auf Biogasanlagen?
Mit der zweiten Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG2) wurde die Stellung von Biogasanlagen in der Landwirtschaftszone gestärkt. Während Biogasanlagen früher als zonenkonform erklärt werden konnten, gelten sie nun als zonenkonform und unterliegen nicht mehr der Planungspflicht. Diese Gesetzesänderung beschleunigt die Genehmigungsverfahren für Biogasanlagen.
Indem das Parlament Bedingungen hinsichtlich der Herkunft der Biomasse und der zulässigen Substratmenge stellte, traf es auch Vorkehrungen, um sicherzustellen, dass Biogasanlagen in der Landwirtschaftszone keinen industriellen Charakter annehmen. Die verwendete Biomasse muss aus der land- oder forstwirtschaftlichen Tätigkeit des Betriebs oder benachbarter Betriebe stammen und die Substratmengen dürfen 45.000 Tonnen pro Jahr nicht überschreiten.
Zusammen mit dem Beschluss, dass Biogasanlagen mit der Landwirtschaftszone konform sein müssen, erklärte das Parlament Strukturen, die dem Transport von aus Biomasse erzeugter Energie dienen, für zonenkonform. Dieser Beschluss erleichtert den Anschluss der Anlagen an Strom-, Gas- und Wärmenetze.
Der neue Artikel regelt also nicht nur die Biogasanlage, sondern auch weitere Formen der energetischen Nutzung von Biomasse, wie etwa Holz für die Wärmeproduktion.
Nachgefragt bei Vincent Boillat aus Courtételle JU
Was ist Ihre Vision für den Betrieb?
Wir vertreten eine intensive, aber ökologisch verantwortungsvolle Landwirtschaft. Dabei versuchen wir mit anderen Betrieben zusammenzuarbeiten, damit wir gemeinsam Arbeitsprozesse optimieren, Kreisläufe schliessen und die Wertschöpfung steigern können.
Warum bauen Sie eine Biogasanlage?
Wir wollen aktiv zur Energiewende beitragen und einen neuen Betriebszweig aufziehen, was mit einer Biogasanlage eine sehr gute Möglichkeit ist. Wir setzen unsere Hofdünger sowie Grünabfälle ein und erhalten zusätzliche Mengen aus der Region. Für die Umsetzung der Anlage haben wir zusammen mit zwei anderen Landwirtschaftsbetrieben die Gesellschaft «EcoBioVal» gegründet. Voraussichtlich können wir Ende 2023 Biomethan produzieren und in das Netz einspeisen, was ca. 10% des in der Region verbrauchten Erdgases ersetzen wird.
Was waren die bisherigen Herausforderungen?
Das Genehmigungsverfahren war kompliziert und zog sich in die Länge. So warteten wir mehrere Jahre auf eine Bewilligung. Die grösste Herausforderung war, dass wir die Biogasanlage auf unserem Betrieb in der Landwirtschaftszone erstellen. Für die Zonenkonformität müssen wir diverse Kriterien erfüllen. Zum Beispiel muss der Umsatz der Biogasanlage immer kleiner sein als der Umsatz, der aus landwirtschaftlichen Tätigkeiten entsteht. Oder die Arbeitszeit darf nicht mehr als 20% der Arbeitszeit auf dem Betrieb betragen.
Hinzu kam, dass kurz bevor oder während der Verfahren diverse Bundesgerichtsurteile gefällt wurden, welche neue Rechtsgrundlagen schafften. Wir wussten nicht, ob diese auch für unser Projekt relevant waren und ob dadurch der Prozess noch komplizierter würde…solche Projekte brauchen enorm viel Zeit und Energie. Wir hätten schon paar Mal sagen können «Nei, jetzt isch guet», aber wir haben trotzdem weitergemacht.
- Vincent und Céline Boillat und ihre zwei Kinder
- Biobetrieb
- 20 ha Ackerbau, ca. 50 ha Kunstwiesen und Dauergrasland
- Milch- und Schweineproduktion (60 Milchkühe, 30 Kälber und Aufzuchttiere, 40 Zuchtsauen, 220 Plätze für Mastschweine)
- 7 Freiberger-Zuchtstuten
- Gemeinsamer Betrieb mit Emilie und Olivier Beuret sowie Josette und Xavier Boillat (Eltern) mit Unterstützung einer saisonalen Arbeitskraft und einem Lernenden/Praktikanten
Kontaktperson
Bei Fragen wenden Sie sich an die zuständige Fachperson: