Kapitel 2: Situation in der Schweiz

Politische Aktivitäten


Die nächste Revision des Landwirtschafts-gesetzes ist ab 2030 vorgesehen.

Weiterentwicklung der Agrarpolitik im Rahmen einer ganzheitlichen Ernährungsstrategie

Das Landwirtschaftsgesetz wurde in der Vergangenheit grundsätzlich alle vier Jahre revidiert. Zum Teil waren dies grosse Revisionen, wie z.B. 2014 oder kleinere Gesetzesanpassungen, wie z.B. 2018. Im Jahr 2022 wäre wiederum eine grössere Gesetzesrevision geplant gewesen. Das Parlament hat diese aufgrund starker Kritik von Seiten der Landwirtschaft aber sistiert. National- und Ständerat beauftragten daraufhin den Bundesrat einen Bericht zu verfassen, wie die Agrarpolitik langfristig weiterentwickelt werden kann. Dabei ist man sich einig, dass ein nachhaltiges Ernährungssystem nur erreicht werden kann, wenn nebst der Landwirtschaft auch die anderen Stufen der Wertschöpfungskette, d.h. Konsum, Handel und Verarbeitung eingeschlossen sind. Die Sistierung wurde nach Veröffentlichung des Berichtes vom Parlament wieder aufgehoben und ein Teil der Gesetzes-Anpassungen wird nun in zwei Etappen umgesetzt. Gesetze im Bereich der ökologischen Nachhaltigkeit sind bereits 2023 in Kraft getreten, während Gesetze im Bereich der sozialen und wirtschaftlichen Nachhaltigkeit ab 2025 eingeführt werden.

Die nächste Revision des Landwirtschaftsgesetzes ist ab 2030 vorgesehen. Als Grundlage dafür dient die Motion 22.4251 "Bericht zur zukünftigen Ausrichtung der Agrarpolitik. Konkretisierung des Konzepts". Diese sieht insbesondere vier Aspekte vor, die als Basis für die nächste Agrarpolitik dienen sollen:

  1. Sicherstellung der Ernährungssicherheit auf Basis einer diversifizierten inländischen Nahrungsmittelproduktion mindestens auf aktuellem Niveau der Selbstversorgung;
  2. Reduktion des ökologischen Fussabdrucks von der landwirtschaftlichen Produktion bis zum Konsum von Lebensmitteln. Dabei sind die Importe mitzuberücksichtigen;
  3. Verbesserung von wirtschaftlichen und sozialen Perspektiven für die Land- und Ernährungswirtschaft;
  4. Vereinfachung des Instrumentariums und Reduktion des administrativen Aufwands.

In Zukunft soll also nicht mehr nur die Landwirtschaft Massnahmen umsetzen müssen, um die negativen Auswirkungen der Lebensmittelproduktion auf Umwelt und Klima zu reduzieren, sondern auch der Detailhandel, die Verarbeitung und die Konsumierenden.

Auch in der Handelspolitik ist eine Dynamik festzustellen. So hat die Nachhaltigkeit im internationalen Agrarhandel in den vergangenen Jahren an Bedeutung gewonnen (siehe Fokusmagazin "Nachhaltiger Handel" des Schweizer Bauernverbandes). Da die Schweiz stark importabhängig ist und daher die Umwelt im Ausland belastet, sind Freihandelsabkommen nur noch mit entsprechender Berücksichtigung der Nachhaltigkeit mehrheitsfähig. Dies hat die Debatte rund um das Freihandelsabkommen mit Indonesien 2021 und das knappe Abstimmungsresultat verdeutlicht. In der jüngsten Vergangenheit ist auch die Versorgungsrelevanz der Landwirtschaft wieder verstärkt in den Fokus der öffentlichen Wahrnehmung gerückt. Spätestens die pandemiebedingten Lieferengpässe haben uns die Anfälligkeit der internationalen Lieferketten und demzufolge die hohe Wichtigkeit der einheimischen Landwirtschaft wieder stärker ins Bewusstsein gerückt. Diese Betrachtung stärkt gleichzeitig auch die Legitimität des Grenzschutzes für sensible Lebensmittelprodukte.


 

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